Hinführung zum Thema Hardwarelizenzen
Was ist Open-Source-Hardware?
Open-Source-Hardware (OSH) bezeichnet Hardware, deren „Baupläne öffentlich zugänglich gemacht wurden, so dass alle sie studieren, verändern, weiterverbreiten und darauf basierende Hardware herstellen und verkaufen können“. Damit dies möglich ist, müssen diejenigen Dokumente und Dateien lizenziert werden, die die Baupläne zur Herstellung der Hardware enthalten.
Warum ist eine Lizenzierung bei Open Hardware notwendig?
Um Hardware im Bereich Open Source verändern oder nutzen zu können, bedarf es der Zustimmung eines Rechteinhabers. Die Zustimmung wird durch eine Lizenz geregelt, die festlegt, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck die Hardware verwendet werden darf. Lizenzen regeln die Art und Weise, wie Hardware kommerziell genutzt werden darf oder aber im Open-Source-Kontext verändert, verbessert, kopiert und weitergegeben werden kann. Eine Lizenz regelt, was bei all diesen Aktivitäten erlaubt ist und was nicht. Um Urheberrechtsverletzungen und rechtliche Probleme zu vermeiden, ist die Klärung von Lizenzfragen unvermeidlich.
Urheberrecht, Patentrecht, Lizenz – was bedeutet das alles?
Eine Lizenz basiert auf dem Urheberrecht, wobei sich das Urheberrecht vom Patentrecht unterscheidet. Das Urheberrecht gilt für geistige Werke, beispielweise geschriebene Texte und Bilder - aber auch für Software. Da Software als Sprachwerk im Sinne des Urhebergesetzes (UrhG) gilt, bezieht sich der Schutz von Software auf das vom Programmierer geschaffene Programm in Form des Quellcodes, aber auch auf das kompilierte oder interpretierte Programm, das in Binärform auf Computern lauffähig ist. Im Fall von Open Hardware betrifft das Urheberrecht die Dokumente und Dateien, die die Baupläne und Anleitungen zum Bau der Hardware enthalten.
Das Urheberrecht erhält der Schöpfer eines Werkes automatisch. Im Gegensatz zum Patent muss das Urheberrecht nicht eigens beantragt werden. Das Werk muss lediglich eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen, was im Falle einer einfachen Strichzeichnung oder längeren SMS bereits passiert ist.
Mit dem Urheberrecht erhält der Urheber eines Werks die ausschließlichen Nutzungsrechte am Werk. Möchte jemand ein Werk – beispielsweise ein Bild – kopieren, weiterverbreiten oder remixen, dann benötigt man die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers. Ohne die Erlaubnis ist die Nutzung und Weiterverbreitung illegal. Lizenzen sind der Weg, eine solche Erlaubnis zu erteilen.
Das Problem ‚gebauter‘ Hardware – zählt hier noch das Urheberrecht?
Das Hauptproblem bei Open Source Hardware ist der Geltungsbereich des Urheberrechts. Das Urheberrecht gilt hier für Dokumente und Dateien, mit denen Hardware nachgebaut und verändert werden kann, nicht aber für das „hergestellte oder gebaute Objekt“, das mit Hilfe der Baupläne gefertigt wurde. Der Grund ist, dass das Urheberrecht keine Anwendung findet, wenn es um die Funktionalität von Dingen geht. Urheberrechtlich geschützt sind lediglich die Dokumente, nicht aber die ‚funktionale‘ Hardware selbst (hier würde das Patentrecht greifen). Veranschaulichen lässt sich dies an folgendem Beispiel: Verfasse ich einen Roman, in dem ich beiläufig den Bau eines Magnet-Resonanz-Tomographen beschreibe, dann ist mein Text (der Roman) urheberrechtlich geschützt. Ohne die Erlaubnis darf niemand meinen Roman vervielfältigen oder verbreiten. Der im Roman erwähnte Tomograph ist jedoch nicht geschützt: jeder darf meinen Roman als Grundlage für den Bau des Tomographen nutzen und diesen nach Belieben verwenden und verbreiten, ohne meine Zustimmung einholen zu müssen. Möchte ich die Herstellung und Verbreitung des Tomographen beschränken, dann benötige ich ein Patent für den Tomographen. Ein Patent würde mir dieselben Verfügungsrechte am erwähnten Tomographen gewähren, wie dies bei meinem geschriebenen Roman geschehen ist.
Und erneut: Urheberrecht und Patentrecht
Im Gegensatz zum Urheberrecht erhält man das Patentrecht nicht automatisch. Ein Patent muss in einem längeren, stark reglementierten und kostenintensiven Prozess beantragt werden. Die Bearbeitungszeit kann bis zu (durchschnittlich) einem Jahr dauern und Kosten in Höhe eines fünfstelligen Betrags verursachen. Da der Zweck eines Patents darin besteht, andere von der Nutzung (im Sinne freier Vervielfältigung und Abänderung) und vom Verkauf auszuschließen, ist ein Patentantrag bei Open Hardware konträr zum Open-Source-Gedanken, für den wesentlich ist, dass Hardware allgemein und ohne weitere Auflagen zur Verfügung gestellt werden soll.
Im Lizenzdschungel zurechtkommen - eine Einführung in die verschiedenen Lizenzarten
In den letzten Jahren haben sich drei Lizenzarten etabliert, die drei Gebiete von Produkten oder Werken abdecken. Im Bereich Text und Bild sind dies die Creative-Common-Lizenzen, bei Software die proprietären (lateinisch: Eigentümer) und Open-Source-Software-Lizenzen und für den Bereich Hardware die CERN-OHL-, TAPR- und Solderpad-Lizenzen. Da es oft schwerfällt, sich im Lizenzdschungel zurechtzufinden, werden die verschiedenen Lizenzarten kurz erklärt und anhand einiger Beispiele erläutert.
Die CC-Lizenzen für den Bereich TEXT und BILD
Creative-Commons-Lizenzen (CC) werden vorrangig auf Texte und Bilder angewendet. Anwendungsbeispiele wären: Ich schreibe ein 18-zeiliges Liebesgedicht und stelle es online; ich fotografiere das Alpenglühen im Allgäu und veröffentliche es auf einer Onlineplattform; nach einem Vortrag stelle ich meine PowerPoint-Präsentation als pdf-Dokument oder ausgedruckt zur Verfügung. Bei den CC-Lizenzen existieren verschiedene Standard-Lizenzverträge, die wie folgt gestaffelt sind:
- CC0: Keine Rechte vorbehalten
- CC-BY: Namensnennung
- CC-BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC-BY-NC: Namensnennung - Nicht-kommerziell
- CC-BY-NC-SA: Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC-BY-ND: Namensnennung - Keine Bearbeitung
- CC-BY-NC-ND: Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung
Zur Bedeutung der englischen Abkürzungen:
- CC: Creative Commons
- BY (von): Namensnennung
- SA (share alike): unter gleicher Bedingung
- NC (non-commercial): nicht-kommerziell
- ND (no derivates): keine Bearbeitung erlaubt
Die CC-Lizenzen kurz erklärt
- CC0-Lizenz: Bei der CC0-Lizenz darf der Lizenznehmer mit dem zur Verfügung gestellten Werk machen „was er will“. Ein unter CC0 zur Verfügung gestelltes Bild darf bspw. mit einem Grafikprogramm bearbeitet, in seiner Größe verändert und für eine kommerziell verwertbare Buchpublikation neu lizenziert werden (z.B. mit den Lizenzrechten des Verlags).
- CC-BY-Lizenz: Bei der CC-BY-Lizenz muss der Lizenznehmer den Urheber des Werkes nennen (attribution). Ein Bild mit CC-BY-Lizenz darf bspw. für ein Sachbuch oder eine Webseite bearbeitet, geteilt, kommerziell verwertet und neu lizenziert werden. Dabei ist jedoch stets der Urheber des Originalwerkes zu nennen.
- CC-BY-SA-Lizenz: Wird ein Bild unter CC-BY-SA lizenziert, dann darf der Lizenznehmer das Bild wie bei einer CC-BY-Lizenz bearbeiten, teilen und kommerziell verwerten. Allerdings gilt hier folgende Besonderheit: Das bearbeitete, geteilte und kommerziell verwertete Bild ist unter die gleiche Lizenz wie das Ursprungswerk zu stellen – nämlich CC-BY-SA.
- CC-BY-NC-Lizenz: Bei einer CC-BY-NC-Lizenz darf das Werk geteilt und bearbeitet werden. Allerdings darf das abgeleitete und bearbeitete Werk nicht kommerziell (Weiterverkauf auf Plattformen, kommerzielles Sachbuch usw.) genutzt werden.
- CC-BY-NC-SA-Lizenz: Bei einer CC-BY-NC-SA-Lizenz darf das Werk geteilt und verändert werden, allerdings ist die kommerzielle Nutzung untersagt.
- CC-BY-ND-Lizenz: Bei einer CC-BY-ND-Lizenz darf das Werk geteilt und kommerziell verwertet werden, allerdings ist die Bearbeitung des Werkes (bspw. Beschneidung des Bildes, Farbveränderungen, Schärfenkorrektur usw.) ausgeschlossen.
- CC-BY-NC-ND-Lizenz: Die restriktivste Form der CC-Lizenzen ist die CC-BY-NC-ND-Lizenz. In diesem Fall darf das Bild weder verändert noch kommerziell verwertet werden.
Eine Zusammenfassung aller Rechte, die bei CC-Lizenzen existieren, findet sich in folgender Grafik:
Creative Commons Lizenzen im Überblick (Quelle: Symbole von Creative Commons Schweiz CC BY 4.0; Tabelle von Burgert/TU München CC BY 4.0)
Lizenzinkompatibilität
Die Open-Idee besteht darin, Inhalte zur Verfügung zu stellen, die jeder neu kombinieren, anordnen und mixen kann. Lizenzinkompatibilitäten sind jedoch ein immenses Problem bei der Umsetzung dieser Idee. Rechtsunsicherheiten und potentielle Nutzung werden vor allem dann verstärkt, wenn Inhalte mit unterschiedlichen CC-Lizenzen kombiniert werden sollen. Bei der Lizenzierung von Text und Bild sollte daher darauf geachtet werden, welche Weiterverwertung und Weiterentwicklung bei einer gewählten Lizenz angedacht ist.